Ein­kom­men­steu­er-Er­stat­tungs­an­spruch zu­sam­men ver­an­lag­ter Ehe­leu­te wird auch bei In­sol­venz ei­nes Ehe­gat­ten hälf­tig ge­teilt

Ein Ehepaar wurde zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau zahlte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für sämtliche Quartale auf Grund eines Vorauszahlungsbescheids, der ergangen war, als die Insolvenz des Ehemannes bereits feststand. Bei der Veranlagung des betreffenden Jahres ergab sich ein Einkommensteuerguthaben, von dem der Insolvenzverwalter die Hälfte beanspruchte. Daraufhin erließ das Finanzamt einen geänderten Abrechnungsbescheid.

Die Rechtsbehelfe der Ehefrau hatten keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Guthaben zu Recht geteilt worden sei. Auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten könne es Gründe für den anderen Ehegatten geben, Vorauszahlungen auf Rechnung beider Eheleute zu leisten. Soll dies nicht geschehen, müsse der zahlende Ehegatte dem Finanzamt dies jeweils bei Zahlung mitteilen.

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