Vertragsrecht
Arbeitgeber kann sich von üblichen Jubiläumszuwendungen nicht einseitig lossagen
Hat ein Arbeitgeber zehn Jahre lang allen Mitarbeitern für zehnjährige Betriebszugehörigkeit eine Jubiläumszuwendung i. H. v. 250 € gewährt, kann er anderen Arbeitnehmern, wenn sie dieses Jubiläum erreichen, nicht ohne Weiteres weniger zahlen.Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Zulässige Dauer der Probezeit
Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung hängt allein davon ab, dass die Probezeit sechs Monate nicht übersteigt.
Überdurchschnittlich häufige Fehler sind nicht automatisch Kündigungsgrund
Arbeitnehmern, die fehlerhaft arbeiten, kann unter bestimmten Voraussetzungen verhaltensbedingt gekündigt werden.
Tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit
Tarifvertragsparteien steht es frei, kürzere als die gesetzlichen Kündigungsfristen zu vereinbaren. Für die betreffenden Arbeitnehmer gelten dann die kürzeren Kündigungsfristen.




