Arbeitsrecht

Vi­deo­über­wa­chung im Be­trieb kann zu­läs­sig sein

Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Dabei haben sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten, die nicht grundlos beobachtet werden dürfen.


Ar­beit­ge­ber darf nicht ge­gen be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gungs­an­sprü­che sei­nes Ar­beit­neh­mers auf­rech­nen

Wenn ein Arbeitgeber, der Altersversorgungsansprüche eines Arbeitnehmers zu erfüllen hat, von einem Dritten Ansprüche gegen den Arbeitnehmer nur deshalb käuflich erwirbt, um mit diesen gegen die Altersversorgungsansprüche des Arbeitnehmers aufrechnen zu können, so handelt er rechtsmissbräuchlich mit der Folge, dass eine solche Aufrechnung unwirksam ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.


Al­ters­grup­pen bei be­triebs­be­ding­ter Kün­di­gung kei­ne Al­ters­dis­kr­im­inie­rung

Das Verbot der Altersdiskriminierung steht der Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen der bei einer betriebsbedingten Kündigung durchzuführenden Sozialauswahl nicht entgegen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ist zulässig.


Aus­las­sung ei­nes bran­chen­üb­li­chen In­halts im Ar­beits­zeug­nis un­zu­läs­sig

In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird, in dem zu dem ausgelassenen Merkmal Stellung bezogen wird


Kap­pung der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung zu­läs­sig

Wenn Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Betrieb ausscheiden, haben sie grundsätzlich keinen Anspruch auf die volle Betriebsrente.