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Deregulierung durch Mittelstandsentlastungsgesetz
Durch das am 1.1.2009 in Kraft getretene Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Steuerrecht, Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
Geschenke an Geschäftsfreunde
Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Deshalb sind für den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben die nachfolgenden Punkte von großer Bedeutung:
Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines Wohnstifts
Die nicht pflegebedürftige Bewohnerin eines Wohnstifts machte in ihrer Steuererklärung die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend und legte dazu spezifizierte Schreiben des Wohnstiftbetreibers vor.
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Umstellung auf das System der nachgelagerten Besteuerung verfassungsgemäß ist.
Auch auf Kontoauszug gutgeschriebene Scheinrenditen aus betrügerischen Schneeballsystemen sind steuerpflichtig
Durch die Insolvenz der betrügerischen K verloren die Eheleute ihr eingesetztes Kapital. Das Finanzamt versteuerte 2 Mio. DM als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Eheleute meinten, die Scheinrenditen dürften nicht versteuert werden.
Videoüberwachung im Betrieb kann zulässig sein
Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Dabei haben sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten, die nicht grundlos beobachtet werden dürfen.
Arbeitgeber darf nicht gegen betriebliche Altersversorgungsansprüche seines Arbeitnehmers aufrechnen
Wenn ein Arbeitgeber, der Altersversorgungsansprüche eines Arbeitnehmers zu erfüllen hat, von einem Dritten Ansprüche gegen den Arbeitnehmer nur deshalb käuflich erwirbt, um mit diesen gegen die Altersversorgungsansprüche des Arbeitnehmers aufrechnen zu können, so handelt er rechtsmissbräuchlich mit der Folge, dass eine solche Aufrechnung unwirksam ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.
Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung keine Altersdiskriminierung
Das Verbot der Altersdiskriminierung steht der Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen der bei einer betriebsbedingten Kündigung durchzuführenden Sozialauswahl nicht entgegen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ist zulässig.
Auslassung eines branchenüblichen Inhalts im Arbeitszeugnis unzulässig
In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird, in dem zu dem ausgelassenen Merkmal Stellung bezogen wird
Kappung der betrieblichen Altersversorgung zulässig
Wenn Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Betrieb ausscheiden, haben sie grundsätzlich keinen Anspruch auf die volle Betriebsrente.




