Deregulierung durch Mittelstandsentlastungsgesetz

Durch das am 1.1.2009 in Kraft getretene Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Steuerrecht, Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

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